IHR PARTNER IN DER VERKEHRSSICHERHEIT

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen                                                            

  1. Allgemeines:

Für alle uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Bestellbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.

  1. Kostenvoranschläge:

Kostenvoranschläge werden von uns ohne Gewähr gegeben und sind unverbindlich. 

  1. Preise:

Wir behalten uns Preisänderungen bis zum Tage der Lieferung/Leistung vor. Ebenso die Verrechnung von Verpackungs- und Frachtkostenanteil.

  1. Liefer-/Leistungsfristen:

Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung notwendigen Punkte. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets voraussichtlich und sind unverbindlich. Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegt oder uns nicht zumutbar ist, entbindet uns von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während der Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

  1. Gewährleistung:

Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Ablieferung/Erbringen der Leistung innerhalb von 8 Tagen erhoben und spätestens 14 Tagen schriftlich angezeigt wurden. Dabei steht es uns frei, entweder die fehlerhaften Teile zum berechneten Wert zurückzunehmen oder durch mangelfreie zu ersetzen. Vom Auftraggeber in Nutzung genommene, nachgearbeitete oder geänderte Teile werden weder zurückgenommen noch ersetzt.

  1. Schadenersatz:

Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Weiters wird die Haftung für Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, die der Auftraggeber als Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.

  1. Zahlung und Eigentumsvorbehalt:

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 6 % über den aktuell verlautbarten Basiszinssatz (gemäß 1. Euro-JueG BGBl. I Nr. 125/1998), der an die Stelle des Diskontsatzes, der der Österreichischen Nationalbank tritt, zu berechnen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung ohne besondere Vereinbarung als an uns abgetreten.

  1. Gegenansprüche:

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung fällig und von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

  1. Insolvenz:

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers festgestellt oder nachträglich bekannt, sind wir berechtigt, die weitere Ausführung unserer Lieferungen/Leistungen von der Erstellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen.

  1. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist für beide Teile Friesach/Kärnten.

  1. ÖNORM B 2110:

Es gilt die ÖNORM B 2110.

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